Das neue Hufbeschlaggesetz ist seit dem 01.01.2007 in Kraft getreten. Teile dieses Gesetzes sind so formuliert, dass alternativen Hufpflegeschulen das Ausbilden untersagt werden sollte. Die Hufpflegeschulen hatten deshalb beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Am 01.11.2007 hat das BVG die neue Regelung, welche die alternativen Hufpflegeschulen und Hufpfleger betreffen als verfassungswidrig und für ungültig erklärt. Die angebotene Ausbildung nach NHC, im Barhuf-Institut (Detlev Urban), und die Tätigkeit der dort ausgebildeten und geprüften Barhufpfleger ist somit rechtmäßig . In Zukunft, je nach Weiterentwicklung, kann eine staatliche Prüfung zum Abschluß der NHC-Ausbildung und zur Ausübung des Barhufpflegeberufes erforderlich sein. Das Barhuf-Institut wird in diesem Fall seine Ausbildung danach ausrichten.
Hufbeschlaggesetz
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